Missbrauchsdarstellungen von Kindern: Bundestag reduziert Mindeststrafe auf sechs Monate
Gut gemeint, aber nicht gut gemacht – das traf auf das vor drei Jahren reformierte Strafmaß für die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu. Jetzt hat der Bundestag nachjustiert und das Strafmaß gesenkt. Grund dafür waren Probleme in der Umsetzung.