Keine Entschädigung bei Flugverspätung wegen Personalmangel
Ein Mangel an Personal für die Gepäckverladung kann als außergewöhnlicher Umstand gelten, der eine Flugverspätung rechtfertigt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag in einem Fall aus Deutschland. In einem solchen Fall müsste die Airline den betroffenen Passagieren keine Entschädigung zahlen - ob im konkreten Fall allerdings wirklich ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, muss das deutsche Gericht beurteilen. (Az. C-405/23)