Kölner Silvesternacht: Polizeipräsidenten in Ruhestand versetzt: verfassungswidrig (Stern)
Das Land Nordrhein-Westfalen darf Polizeipräsidenten nicht jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen. Der entsprechende Paragraf des Beamtengesetzes NRW verstoße gegen das Grundgesetz und sei daher nichtig, entschied das