Bundesverfassungsgericht entscheidet über Polizeipräsidenten als politische Beamte
Mit den Folgen der Kölner Silvesternacht von 2015/2016 befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Es will eine Entscheidung darüber veröffentlichen, ob ein Polizeipräsident ein politischer Beamter sein darf. Die Anfrage dazu kommt vom nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster, das über den Fall des früheren Kölner Polizeipräsidenten urteilen soll. (Az. 2 BvL 2/22)
Dieser wurde nach der Silvesternacht, in der es rund um den Kölner Dom und am Hauptbahnhof zu massiven sexuellen Übergriffen und Diebstählen gekommen war, in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Dagegen geht er vor dem OVG vor. Dieses zweifelt an der nordrhein-westfälischen Praxis, wonach ein Polizeipräsident als politischer Beamter gilt und jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann. Ob die Regelung gegen das Grundgesetz verstößt, soll nun das Bundesverfassungsgericht beurteilen.