BfArM: Doch keine Doku für vernichtetes Cannabis (Apotheke-Adhoc)
Obwohl Medizinalcannabis bereits seit Anfang April nicht mehr unter die Regelungen der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) fällt, gibt es noch immer Unklarheiten. Nun stellt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte