BGH-Urteil: Reisende haben bei vorverlegtem Flug Entschädigungsansprüche
Auch wenn ein Flugzeug deutlich früher als geplant startet, muss eine Airline die betroffenen Reisenden rechtzeitig und selbstständig darüber informieren. Passiert dies nicht, besteht Anspruch auf Entschädigungszahlungen, wie der BGH kürzlich entschied.