2650 Euro Geldstrafe für 1860 München
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Das DFB-Sportgericht belegt 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 2650 Euro.