"Der Rauchmelder schrillt": Der AfD droht nun eine noch höhere Einstufung
0
Die AfD verstößt gegen die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes, urteilt das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Richter sehen auch "Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen". Der Verfassungsschutz darf die Partei als "Verdachtsfall" einstufen - und könnte noch weiter gehen.
