Verfassungsschutz darf AfD weiter als Verdachtsfall beobachten – Alle Reaktionen
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Die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist nach einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts rechtens. Sehen Sie diese und weitere Nachrichten bei WELT TV.