Berufungsklage gegen Verfassungsschutz abgewiesen: AfD darf als extremistischer Verdachtsfall eingestuft werden
Als Verdachtsfall darf die Rechtsaußen-Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden. Diese Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz ist rechtens, urteilt das OVG Münster.
