Strafzettel parken: Das kostet Sie Falschparken
Falsch geparkt, Strafzettel kassiert: Sie überweisen das Verwarngeld, und die Sache ist vom Tisch. Aber wie teuer wird das Ganze? Wer falsch parkt oder ohne einen gültigen Parkschein, muss mit einem Strafzettel rechnen. Die Kosten richten sich nach dem Verstoß. Aber nicht immer ist das Ordnungsamt im Recht. Gegen das Verwarngeld können Sie zwar keinen Einspruch einlegen – dafür aber gegen einen Bußgeldbescheid. Was der Unterschied zwischen Verwarngeld und Bußgeldbescheid ist und vieles mehr erfahren Sie hier. Strafzettel verloren oder nicht bezahlt: Was passiert dann? Wenn Sie ein Knöllchen am Auto vorfinden, können Sie das darauf geforderte Verwarngeld innerhalb einer Woche überweisen. Und damit ist die Sache vom Tisch. Wer das Knöllchen nicht bezahlt, erhält mit der Post daraufhin einen Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle, häufig mit einer Gebühr von zusätzlich 28,50 Euro. Dadurch wird die Angelegenheit für Sie also noch teurer. Kann ich Einspruch gegen einen Strafzettel einlegen? Ja. Beim Strafzettel geht es zunächst um ein Verwarnungsgeld, zum entsprechenden Vorwurf können Sie in einer Anhörung Stellung beziehen. Außerdem können Sie die Zahlung verweigern. Falls Sie aber das Verwarngeld bereits bezahlt haben, können Sie den Strafzettel später nicht mehr anfechten. Falls Sie den Vorwurf nicht ausräumen konnten, werden Sie daraufhin einen Bußgeldbescheid erhalten. Auch dieser Bescheid bietet die Möglichkeit, dass der Empfänger sich zum Vorfall äußert und durch einen Einspruch begründet, weshalb er das Bußgeld nicht bezahlen will. Nachdem dieser Einspruch geprüft wurde, gibt es zwei Möglichkeiten: Die Zahlungsaufforderung entfällt. Die Forderung bleibt bestehen. Im Falle von Mahnungen oder gar einer Gerichtsverhandlung kann es dann zu weiteren Kosten für Sie kommen. Wann ist ein Strafzettel verjährt? Der Strafzettel bedeutet für den Falschparker ein Verwarnungsgeld, das binnen einer Woche zu bezahlen ist. Andernfalls wird aus dem Knöllchen ein Bußgeldbescheid, der Ihnen schriftlich zugestellt werden muss – und zwar innerhalb von drei Monaten nach dem Falschparken. Wer nach dieser Frist einen Zahlungsbescheid erhält, muss ihm nicht Folge leisten. Wie bezahle ich den Strafzettel? Sie überweisen den genannten Betrag an die Bankverbindung, die auf dem Strafzettel angegeben ist. Wichtig ist, dass Sie auch den dort genannten Verwendungszweck angeben. Andernfalls kann Ihnen die Zahlung nicht problemlos zugeordnet werden. In einigen Bundesländern können Sie das Verwarnungsgeld auch in bar bezahlen. Strafzettel auf dem Supermarktparkplatz? Auf privaten Parkplätzen können Strafzettel erteilt werden, wenn die Autofahrer darüber auf einem gut sichtbaren Schild informiert werden. Dort wird häufig angegeben, wie lange ein Auto am jeweiligen Ort geparkt werden darf und ob eine Parkscheibe verwendet werden muss. Wer dagegen verstößt oder die erlaubte Parkdauer überschreitet, riskiert auch hier ein Knöllchen. Das ist allerdings kein öffentliches Verwarngeld, sondern eine Vertragsstrafe. Und die ist zu bezahlen, urteilen Gerichte häufig. Zwar muss der Fahrer bezahlen und nicht der Halter, denn eine Halterhaftung gilt auf privaten Parkplätzen nicht. Gegebenenfalls muss der Halter vor Gericht bei Zweifeln aber glaubhaft machen können, dass er zum betreffenden Zeitpunkt nicht der Fahrer seines Autos war. Dabei muss er den Fahrer nicht benennen. Strafzettel trotz Anwohnerparkausweis Wer einen Bewohnerparkausweis (häufig auch Anwohnerparkausweis genannt) besitzt, darf in der entsprechenden Zone auf den vorgesehenen Flächen parken. Wichtig: Der Ausweis muss gut sichtbar sein und man muss alle nötigen Angaben ablesen können. Idealerweise bringen Sie ihn innen an der Windschutzscheibe an. Falls die Kontrolleure des Ordnungsamts den Ausweis nicht finden oder die Angaben nicht lesen können, droht ein Knöllchen – zu dem Sie aber Stellung nehmen können (siehe oben). Strafzettel trotz Parkscheibe Sie haben die Parkscheibe korrekt eingestellt und bekommen trotzdem ein Knöllchen. Sofern Sie die erlaubte Zeit nicht überschritten haben, muss der Strafzettel eine andere Ursache haben. Unter Umständen haben Sie einen der folgenden Fehler begangen, der laut der Website bussgeldkatalog.org entsprechend geahndet wird: Absolutes Halteverbot missachtet (mind. 25 Euro) Unzulässig geparkt (mind. 20 Euro) Länger als eine Stunde unzulässig geparkt (mind. 30 Euro) In Feuerwehrzufahrt geparkt (mind. 55 Euro) Unberechtigt auf Behindertenparkplatz geparkt (55 Euro) Stellen Sie die Parkscheibe immer auf die volle oder halbe Stunde nach der Ankunftszeit ein. Sie muss gut von außen lesbar sein. Je nachdem, wie lange Sie parken, droht sonst ein Verwarnungsgeld von 10 bis 30 Euro. Strafzettel für Falschparken: Wie viel müssen Sie bezahlen? Die folgende Übersicht der Website bussgeldkatalog.org nennt alle Verstöße und die entsprechenden Bußen: Verstoß Buße (in Euro Punkte Parken weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung, im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten, vor einem abgesenkten Bordstein, in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen, außerorts auf einer Vorfahrtsstraße, über Schachtdeckeln, innerhalb der Grenzmarkierung für ein Parkverbot 10 ...mit Behinderung 15 ...länger als eine Stunde 20 ...zusätzlich mit Behinderung 30 Parken auf Geh- und Radwegen 55 1 ...mit Behinderung 70 1 ...länger als eine Stunde 70 1 ...zusätzlich mit Behinderung 80 1 Parken an Engstellen und dadurch Behinderung von Rettungsfahrzeugen 100 1 Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten 55 ...mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen 100 1 Parken in zweiter Reihe 55 ...mit Behinderung 80 1 ...länger als 15 Minuten 85 1 ...zusätzlich mit Behinderung 90 1 Parken auf Fußgängerüberwegen bzw. weniger als 5 Meter davor, im absoluten/eingeschränkten Halteverbot oder einer Halteverbotszone, innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot, innerhalb eines Kreisverkehrs, im Bereich von Taxiständen, links von der Fahrbahnbegrenzung, näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt 25 ...mit Behinderung 40 ...länger als 1 Stunde 40 ...zusätzlich mit Behinderung 50 Parken an einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer ...bis zu 30 Minuten 20 ...bis zu 1 Stunde 25 ...bis zu 2 Stunden 30 ...bis zu 3 Stunden 35 ...über 3 Stunden 40 Parken auf Schwerbehinderten-Parkplatz 55 Parken auf Carsharing- oder E-Auto-Parkplatz 55 Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw) 55 ...mit Behinderung 70 ...über 3 Stunden 100 1 Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen 55 ...mit Behinderung 70 Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen 70 1