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Май
2024

Schulden: Privatinsolvenz: Das müssen Schuldner wissen

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Mit einer Privatinsolvenz lassen sich Schulden abbauen, die aus dem Ruder gelaufen sind. Schuldner sollten sich diesen Schritt aber gut überlegen und vorausschauend planen. Zudem müssen sie bestimmte Voraussetzungen und Auflagen erfüllen.

Disclaimer Capital

"Jenseits von Eden" war sein größter musikalischer Erfolg – jenseits von Gut und Böse offenbar auch die eigenen Finanzen. Bereits zweimal musste der Sänger Nino de Angelo Privatinsolvenz anmelden. Seit 2023 gilt er offiziell als schuldenfrei. 

Auch für weniger berühmte Pleitiers bietet die sogenannte Verbraucherinsolvenz eine Möglichkeit, Schulden abzubauen. Am Ende des Verfahrens steht im Idealfall der wirtschaftliche Neustart. Allerdings müssen dafür ein paar Voraussetzungen erfüllt sein. "Um überhaupt in ein Verfahren gehen zu können, muss der Verbraucher mindestens drohend zahlungsunfähig oder zahlungsunfähig sein", sagt Philipp Wolters, Fachanwalt für Insolvenzrecht, und Partner der Kanzlei Buchalik Brömmekamp in Düsseldorf. "Zudem muss vor Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens zunächst zwingend ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch durchgeführt werden." Erst wenn dieser Einigungsversuch mit den Gläubigern scheitert, können Verbraucher einen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht einreichen – entweder persönlich oder über einen Anwalt.

Strukturiertes Verfahren

Was folgt ist ein strukturierter Prozess. In einem ersten Schritt ordnet das Gericht zunächst ein vorläufiges Insolvenzverfahren an und überprüft die Rechtmäßigkeit des Antrags. Im Zuge dessen wird abgeklärt, ob ein ausreichender Insolvenzgrund vorliegt und das Vermögen des Schuldners ausreicht, die Verfahrenskosten zu decken. Ist beides der Fall und ein gerichtlicher Schuldenbereinigungsversuch im vorläufigen Insolvenzverfahren ebenfalls unwahrscheinlich, wird das Verfahren direkt eröffnet. "Damit beginnt die dreijährige Wohlverhaltensphase, an deren Ende die Restschuldbefreiung steht", so Wolters.  

Diese ist das erklärte Ziel einer Privatinsolvenz. Allerdings ist sie kein Selbstläufer und muss separat über einen Antrag erfolgen. Diesen können Verbraucher parallel zum Antrag auf Privatinsolvenz beim Gericht einreichen. Versäumen sie dies, und holen dies auch auf Hinweis des Gerichts nicht nach, wird die Restschuldbefreiung nach Ablauf der drei Jahre nicht erteilt und die Schulden bleiben bestehen.

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Strikte Auflagen bei der Privatinsolvenz

Im Rahmen der Wohlverhaltensphase müssen Verbraucher strikte Auflagen erfüllen, um eine Restschuldbefreiung zu bekommen. So sind sie verpflichtet, ihr gesamtes pfändbares Einkommen an den vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter abzuführen. Diesem wiederum obliegt die Aufgabe, das vorhandene Vermögen zu verwalten und möglichst optimal zu verwerten, um damit Gläubiger zu entschädigen.

Dabei gilt: Zum pfändbaren Vermögen – der sogenannten Insolvenzmasse – zählt prinzipiell erst mal alles außer Haushaltsgegenstände, Möbel und Gegenstände, die nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind, wie Kleidung. Auch ein Auto dürfen Schuldner in der Regel nur behalten, wenn dies beruflich zwingend nötig ist.

Es gibt allerdings auch ein paar Vermögenswerte, die vor einer Pfändung geschützt sind, um das Existenzminimum zu sichern. So sind bestimmte Versicherungs- und Altersvorsorgeleistungen ausgenommen, und auch Sozialleistungen wie das Kindergeld dürfen nicht gepfändet werden. Zudem können Arbeitnehmer einen gewissen Teil ihres Lohns behalten. "Einer ledigen Person ohne Unterhaltspflichten stehen 1409,99 Euro netto pro Monat zu. Ab 1410 Euro netto pro Monat beginnt die Pfändung", weiß Fachanwalt Wolters. "Von diesem Geld muss alles bezahlt werden können – auch die Miete." Wichtig zu wissen: Wer keinen Job hat, ist im Zuge des Insolvenzverfahrens verpflichtet, sich um eine zumutbare Arbeit zu bemühen. 

Kein Blankoscheck für alle Schulden

Auch wenn der Verbraucher, der einen Antrag auf Privatinsolvenz beim zuständigen Gericht einreicht, bereits überschuldet ist, kommen im Zuge des Verfahrens weitere Kosten auf ihn zu. Denn die Gerichtskosten muss er aus eigener Tasche stemmen, ebenso wie die Kosten für den Insolvenzverwalter. Dazu kommen mögliche weitere Kosten, falls der Verbraucher einen Anwalt oder anderen kostenpflichtigen Schuldenberater mit ins Boot holt. Auch diese Dienstleistungen muss er selbst zahlen. 

Sofern der Verbraucher die Privatinsolvenz erfolgreich durchläuft und dem Gericht ein Antrag auf Restschuldenbefreiung vorliegt, ist diese am Ende der dreijährigen Wohlverhaltensphase erreicht. Das Gericht bestätigt das durch einen offiziellen Aufhebungsbeschluss. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.

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Allerdings heißt das nicht, dass der Schuldner danach automatisch von allen Schulden befreit ist. Denn es gibt Schulden, die davon ausgenommen sind. Dazu zählen Verbindlichkeiten aus privilegierten Forderungen, wie Unterhaltsschulden oder Bußgelder, sowie Schulden, die aus Straftaten oder vorsätzlichem Fehlverhalten resultieren. Ebenfalls ausgenommen sind sämtliche Schulden, die nach Eröffnung des Verfahrens dazukommen. 

Vorteile und Nachteile abwägen

Ob eine Privatinsolvenz die beste Lösung ist, gilt es individuell abzuwägen. Auf der einen Seite können Privatpersonen so innerhalb relativ kurzer Zeit ihre Verschuldungssituation in den Griff bekommen. Denn ohne erfolgreich durchlaufene Privatinsolvenz verjähren Gläubiger-Ansprüche erst nach 30 Jahren. 

Auf der anderen Seite geht das Verfahren aber mit empfindlichen Einschränkungen und Nachteilen einher – wozu auch eine niedrigere Kreditwürdigkeit zählt. Zudem kann es zum Verlust einer eigenen Immobilie kommen und die finanzielle Freiheit ist für die Dauer des Verfahrens passé. Beides wäre im Fall einer außergerichtlichen Einigung nicht der Fall.