Fall Leon: Kein Einspruch gegen Mordanklage
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Nun ist es fix! Der Vater (39) des kleinen Leon, der im August 2022 in St. Johann in Tirol in der Kitzbüheler Ache ertrunken ist, muss sich wegen des Verbrechens des Mordes und des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung vor dem Innsbrucker Landesgericht verantworten. Auf einen Einspruch gegen die Mordanklage wird nämlich verzichtet.