Sozialbehörde muss Taxi für gehbehinderte Schülerin zahlen (Spiegel)
Wenn gehbehinderte Schüler nicht zur Schule laufen oder mit dem Fahrrad fahren können und es auch keinen Schulbus gibt, muss die Sozialhilfe ihnen Fahrten mit dem Taxi bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschieden. Der