Prozess: Urteil im Streit AfD gegen Verfassungsschutz am 13. Mai
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht wird im Berufungsverfahren im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Montag ein Urteil verkünden. Das teilte der Vorsitzende Richter, Gerald Buck, zum Abschluss der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Münster mit.
Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht wird im Berufungsverfahren im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Montag ein Urteil verkünden. Das teilte der Vorsitzende Richter, Gerald Buck, zum Abschluss der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Münster mit.
Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.
Mitteilung des OVG