Prozesse: Nächster Verhandlungstag: AfD gegen Verfassungsschutz
In Münster treffen am morgigen Dienstag erneut die AfD und der Verfassungsschutz aufeinander. Verhandelt wird mündlich in einem Berufungsverfahren vor dem NRW-Oberverwaltungsgericht.
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen setzt am Dienstag (9.00 Uhr) im Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Berufungsverhandlung fort. Wann es ein Urteil geben wird, ist derzeit offen. Derzeit sind Termine bis zu den Sommerferien im Juli angesetzt. Am Montag war es in der Verhandlung inhaltlich nicht vorangekommen. Der 5. Senat musste über zwei neue Befangenheitsanträge gegen die Richter entscheiden. Wie auch Vertagungsanträge der AfD-Anwälte wurden diese als unbegründet abgewiesen.
Die AfD wehrt sich in dem Verfahren dagegen, dass der Verfassungsschutz die gesamte Partei als extremistischen Verdachtsfall führt. In erster Instanz hatte das Verwaltungsgericht Köln den Verfassungsschützern recht gegeben: Die Richter sahen ausreichend Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD. Weil das Bundesamt seinen Sitz in Köln hat, sind die Gerichte in NRW zuständig.
Mitteilung des OVG