Gesetzesänderung soll "Baumschnitte aus Angst" deutlich reduzieren
Im Schadensfall müssen ab sofort Kläger die Schuld einer Gemeinde beweisen. Nicht - wie bisher - umgekehrt.
Im Schadensfall müssen ab sofort Kläger die Schuld einer Gemeinde beweisen. Nicht - wie bisher - umgekehrt.