63.300 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
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Das DFB-Sportgericht belegt den VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 63.300 Euro.