Bundesverfassungsgericht entscheidet: „Cum Ex“-Tagebuchstreit: Banker Olearius scheitert mit Beschwerde (Kölner Stadt-Anzeiger)
Der Kläger hatte sich mit der Beschwerde in Karlsruhe gegen die Abweisung seiner Klage auf Unterlassung durch den Bundesgerichtshof im vergangenen Jahr gewendet. Copyright: Uli Deck/dpa Der BGH hatte schon im vergangenen Jahr entschieden: Die