Darf der Betriebsrat bei ChatGPT mitbestimmen? (Aachener Zeitung)
Erlaubt der Arbeitgeber seinen Angestellten, KI-Chatbots über private Accounts zu nutzen, hat der Betriebsrat bei der Entscheidung kein Mitbestimmungsrecht. Das zeigt ein Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg (A7. 24 BVGa 1/24), über den der