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Апрель
2024

Darf der Betriebsrat bei ChatGPT mitbestimmen? (Aachener Zeitung)

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Erlaubt der Arbeitgeber seinen Angestellten, KI-Chatbots über private Accounts zu nutzen, hat der Betriebsrat bei der Entscheidung kein Mitbestimmungsrecht. Das zeigt ein Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg (A7.  24 BVGa 1/24), über den der