Kinderbetreuung im Krankheitsfall: Wann Eltern zu Hause bleiben dürfen
Wenn Sie oder Ihr Kind krank sind, können Sie sich krankmelden. Doch was machen Sie, wenn der Partner krank wird, der normalerweise das Kind betreut? Wenn keine Großeltern in der Nähe sind und es auch anderweitig an Unterstützung fehlt, haben die Eltern kleiner Kinder Dauerdienst. Was aber, wenn etwa der Elternteil, der sich normalerweise um das Kind kümmert, mit Grippe flachliegt? Darf der andere Elternteil, der berufstätig ist, zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben? Prinzipiell ist das möglich. Dafür gibt es allerdings bestimmte Bedingungen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dann der Arbeit fernbleiben, "wenn es eine unvorhersehbare Situation ist, die Betreuung nicht anderweitig gesichert werden kann und es voraussichtlich nur ein kurzer Zeitraum sein wird", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln . Betreuungspflicht geht Arbeitsleistung vor Die Betreuungspflicht für Kinder unter zwölf Jahren geht in einem solchen Fall der Pflicht zur Arbeitsleistung vor. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen weder eine Abmahnung noch eine Kündigung befürchten, wenn sie zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben. Eltern müssen aber zunächst immer klären, ob sich die Situation auch anders lösen lässt: Können vielleicht kurzzeitig Nachbarn einspringen oder ist Arbeit im Homeoffice möglich? Grundsätzlich ist es ratsam, schnellstmöglich das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und gemeinsam Absprachen zu treffen.