Jekaterina und Jelisaweta: Gericht in Sankt Petersburg lehnt die Scheidung zweier Frauen ab
Wie die Leiterin des gemeinsamen Pressedienstes der Gerichte der Stadt, Darja Lebedewa, auf ihrem Telegram-Kanal mitteilte, hat der zuständige Petersburger Richter die Scheidung zweier Frauen abgelehnt, die im Jahr 2017 im Ausland geheiratet hatten. Die Frauen hatten in Dänemark eine Ehe geschlossen, sich aber im Jahr 2023 trennen wollen. Ein Jahr später verlangte eine Ehepartnerin die Scheidung, während die andere ihren Ehestatus nicht verlieren wollte. Deshalb zogen die beiden Frauen vor Gericht. "Es gibt keine gemeinsamen Kinder, es gibt auch keinen Streit über die Aufteilung des gemeinsam erworbenen Eigentums, aber Jelisaweta will sich nicht scheiden lassen, also hat Jekaterina geklagt", so Lebedewa.
Das Gericht lehnte den Antrag ab, weil die Ehe nach russischem Gesetz eine Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau ist, so die Beamtin weiter. Sie erklärte:
"Die Regelung der Familienverhältnisse wird nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit der Eheschließung zwischen einem Mann und einer Frau durchgeführt, die in diesem Fall, wie wir verstehen, nicht gegeben ist. Die Anwendung ausländischer familienrechtlicher Normen ist ausgeschlossen, wenn diese den Grundlagen der Rechtsordnung der Russischen Föderation widersprechen. Da die Anwendung des ausländischen Familienrechts in diesem Fall nicht möglich ist, hat das Gericht den Antrag abgelehnt."
Schließlich riet der Vertreter des Gerichts den Frauen, sich an den Ort zu begeben, an dem ihre Ehe registriert war, also nach Kopenhagen, um die Scheidung zu beantragen.
In den letzten Jahren haben europäische Institutionen wiederholt versucht, die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen in der einen oder anderen Form in Russland durchzusetzen. So verlangte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahr 2021, dass Russland eine Form der Registrierung von Lebenspartnerschaften zwischen LGBT-Paaren einführt. Daraufhin verabschiedete der Duma-Rat am 16. Juli eine Erklärung "Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen in der Russischen Föderation fordert". In der Erklärung wurde betont, dass nach Artikel 79 der russischen Verfassung Entscheidungen internationaler Gerichte, die der Verfassung widersprechen, in Russland keine Rechtskraft haben und nicht vollstreckt werden können. Weiter hieß es in der Erklärung:
"Die Vertreter der verschiedenen politischen Fraktionen im Rat der Staatsduma, die sich von den Interessen unserer Bürger leiten lassen, akzeptieren kategorisch keine unüberlegte Einmischung in die inneren Angelegenheiten unseres Landes, keine Aufzwingung von 'Werten', die dem russischen Volk fremd sind."
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