GASTKOMMENTAR - Die Strafverfolgung endet nach 30 Jahren – aber Mord sollte unverjährbar sein, schreibt der ehemalige Leitende Staatsanwalt der zürcherischen Staatsanwaltschaft
Bei Mord besteht heute in der Schweiz eine Verjährungsfrist von dreissig Jahren. Eigentlich sollte Mord aber unverjährbar sein, wie dies auch für andere schwere Straftaten gilt.