16.100 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
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Das DFB-Sportgericht belegt Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit einer Geldstrafe von 16.100 Euro.