Staatsanwaltschaft Hamburg fordert späteres Inkrafttreten von Cannabisgesetz
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Ab dem 1. April soll der Besitz von Cannabis legal werden – auch rückwirkend. Das stellt viele Strafverfolgungsbehörden in Deutschland vor große Probleme. Auch die Hamburger Staatsanwaltschaft beklagt einen erheblichen Arbeitsaufwand. Sie fordert Abhilfe.