Witwenrente für Männer: Haben Witwer Anspruch? | Rente
Stirbt der Partner, ist das oft nicht nur eine emotionale, sondern auch eine finanzielle Notlage. Helfen kann die Witwenrente. Doch gilt das für jeden? Der Tod eines geliebten Menschen ist in vielerlei Hinsicht eine Belastung. Neben der Trauer stellt sich für viele auch die Frage, wie es finanziell weitergeht. Waren Sie verheiratet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Für diese hat sich zwar der Begriff "Witwenrente" eingebürgert, aber auch Männern steht das Geld zu – dann eben als Witwerrente. Dabei handelt es sich um einen Teil der gesetzlichen Rente der Verstorbenen, den Sie bekommen, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind: Die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft hatte mindestens ein Jahr Bestand. Ihre Partnerin war bereits in Rente oder hat die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, von fünf Jahren erfüllt. Das sind beispielsweise Zeiten, in denen sie angestellt war und daher verpflichtend Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt hat. Sie haben nicht erneut geheiratet. Witwenrente kann auf null sinken Bei der Hinterbliebenenrente unterscheidet man zwischen kleiner und großer Witwer- oder Witwenrente und zusätzlich noch zwischen "altem" und "neuem Recht". Die Witwerrente kann dadurch unterschiedlich hoch ausfallen. Sie beträgt entweder 25 Prozent (kleine Witwerrente), 55 Prozent (große Witwerrente nach "neuem Recht") oder 60 Prozent der letzten Rente der Verstorbenen (große Witwerrente nach "altem Recht"). Lesen Sie hier, unter welchen Bedingungen Sie wie viel Prozent Witwerrente erhalten. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Witwerrente bedeutet aber noch nicht, dass Sie die Rente auch tatsächlich ausgezahlt bekommen. Denn wenn Sie eigenes Einkommen haben, wird das auf die Witwerrente angerechnet. Da viele Männer noch immer mehr verdienen als ihre Frauen, kann es sein, dass die Hinterbliebenenrente gekürzt oder sogar komplett gestrichen wird. Lesen Sie hier, wie die Anrechnung der Witwenrente genau funktioniert .