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Март
2024

Entscheid im Nationalrat: Erben müssen weiterhin Ergänzungsleistungen zurückerstatten (Basler Zeitung)

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Seit 2021 müssen Erben Ergänzungsleistungen (EL) zurückerstatten, sofern sie von verstorbenen EL-Bezügern mehr als 40’000 Franken erben. Häufig betroffen von dieser neuen Rückerstattungspflicht sind Kinder, die ihre Eltern beerben. Im November