Entscheid im Nationalrat: Erben müssen weiterhin Ergänzungsleistungen zurückerstatten (Basler Zeitung)
Seit 2021 müssen Erben Ergänzungsleistungen (EL) zurückerstatten, sofern sie von verstorbenen EL-Bezügern mehr als 40’000 Franken erben. Häufig betroffen von dieser neuen Rückerstattungspflicht sind Kinder, die ihre Eltern beerben. Im November