BGH: Gäste haben Rückerstattungsanspruch bei coronabedingter Hotelsperrung 0 06.03.2024 18:25 Die Zeit Wer trägt die Kosten von ausgefallenen Reisen wegen des Beherbergungsverbots in der Coronazeit? Das Hotel, urteilt der BGH – auch bei einem nicht stornierbaren Tarif.