Polizei beschlagnahmte erstes Raserauto (ORF.at)
Seit 1. März kann die Polizei bei einer gravierenden Geschwindigkeitsübertretung das Raserfahrzeug beschlagnahmen. Die Maßnahme greift, sobald jemand im Ortsgebiet um 60 km/h zu schnell und außerorts um 70 km/h zu schnell unterwegs ist und dabei