Urteil: Egal wie kurios die Unterlage – der letzte Wille zählt
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Wie außergewöhnlich darf die Unterlage sein, auf der ein letzter Wille verfasst wurde? Ein Gastronomie-Bestellzettel ist rechtskräftig. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg diese Woche in einem Urteil entschieden.