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Февраль
2024

Wissenschaftlicher Dienst: Kombinationsabschlag ist verfassungsgemäß (Pharmazeutische Zeitung)

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Im Zuge des Spargesetzes müssen Hersteller bei Kombinationstherapien einen Preisabschlag von 20 Prozent gewähren. Die Industrie hält dies für verfassungerechtlich nicht legitim. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags sieht hingegen keinen Grund