Berliner Klima-Sondervermögen in jetziger Form nicht realisierbar
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Ein neues Rechtsgutachten - im Auftrag der Berliner Finanzverwaltung erstellt - hält das Konzept für das geplante Klima-Sondervermögen nicht für realisierbar. Es verletze das "Prinzip der Jährlichkeit". Geliehenes Geld dürfe nicht als Reserve vorgehalten werden.