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Февраль
2024

Verfassungsschutz darf Junge Alternative als extremistische Bestrebung einstufen

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Die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistische Bestrebung einstuft werden. So lautet ein veröffentlichter Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln.