Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistische Bestrebung einstufen
Das Gericht lehnt den Antrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab. Damit darf der Verfassungsschutz die Junge Alternative als extremistisch einordnen.
Das Gericht lehnt den Antrag der AfD und ihrer Jugendorganisation ab. Damit darf der Verfassungsschutz die Junge Alternative als extremistisch einordnen.