Kölner Gericht entscheidet: Verfassungsschutz darf AfD-Nachwuchs als „gesichert extremistisch“ einstufen
Der Verfassungsschutz sieht die Junge Alternative seit dem vergangenen Jahr als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Die AfD und die JA klagten – und scheiterten jetzt vor Gericht.