Berliner Verwaltungsgericht: Ausschluss von Klassenfahrt nach Gewalt gegen Mitschüler ist zulässig
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Eine Mutter und ihr Sohn, der einen Mitschüler geschlagen hatte, sind der Meinung, der Ausschluss von einer Klassenfahrt sei unverhältnismäßig. Das Berliner Verwaltungsgericht sieht dies anders - der Junge darf nicht mitfahren.