55.340 Euro Geldstrafe für 1860 München
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Das DFB-Sportgericht belegt 1860 München im Einzelrichterverfahren wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens der Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 55.340 Euro. Hier gibt's alle Infos zu den Urteilen.