Kommunen: Berliner Bezirk Neukölln will Clan-Villa räumen lassen
Nach der jüngsten Gerichtsentscheidung will der Berliner Bezirk Neukölln eine von Mitgliedern eines bekannten arabischstämmigen Clans bewohnte Villa räumen lassen. "Ich freue mich, dass das Gericht unsere Räumungsklage bestätigt hat und damit unsere Gründe für die Kündigung auch bestätigt worden sind", teilte Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) der Deutschen Presse-Agentur mit. "Ich werde selbstverständlich auch von dem Räumungstitel Gebrauch machen."
Nach der jüngsten Gerichtsentscheidung will der Berliner Bezirk Neukölln eine von Mitgliedern eines bekannten arabischstämmigen Clans bewohnte Villa räumen lassen. "Ich freue mich, dass das Gericht unsere Räumungsklage bestätigt hat und damit unsere Gründe für die Kündigung auch bestätigt worden sind", teilte Bezirksbürgermeister Martin Hikel (SPD) der Deutschen Presse-Agentur mit. "Ich werde selbstverständlich auch von dem Räumungstitel Gebrauch machen."
Hikel weiter: "Wir haben den Mietvertrag gekündigt, weil das Vertrauensverhältnis zur Mieterin nachhaltig zerstört war. Das hat sich nicht verändert." Nun prüfe der Bezirk die Entscheidung des Landgerichts. Auf dieser Grundlage werde man in den kommenden Tagen entscheiden, wie in der Sache weiter verfahren werde.
Die Clan-Villa im Stadtteil Buckow gehört zu 77 Immobilien, die die Berliner Staatsanwaltschaft 2018 beschlagnahmt hatte. Diese wurden nach Überzeugung der Behörde nicht mit legalem Geld gekauft. Inzwischen gehört die Immobilie rechtskräftig dem Land Berlin, der Bezirk Neukölln ist als Kommune dafür zuständig.
Zunächst hatte sich am Mietverhältnis nichts geändert. Später kündigte der Bezirk der Familie und setzte eine Räumungsfrist bis Oktober 2021. Da die Familie blieb, zog der Bezirk vor Gericht - mit Erfolg. Im April 2023 bestätigte das Amtsgericht den Anspruch auf die Räumung. Eine Berufung der Familie wies nun das Landgericht ab. Die Entscheidung sei "vorläufig vollstreckbar", eine Räumungsfrist werde nicht gewährt. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats können Rechtsmittel beim Bundesgerichtshof eingereicht werden.