Unerlaubt vom Unfallort entfernt: Kein Versicherungsschutz? (tz)
Arglistiges Verhalten gegenüber dem Versicherer kann dazu führen, dass der seinen Schutz streicht. Gehört das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort dazu? Ein Gericht liefert Anhaltspunkte. Berlin - Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt,