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Январь
2024

Unerlaubt vom Unfallort entfernt: Kein Versicherungsschutz? (tz)

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Arglistiges Verhalten gegenüber dem Versicherer kann dazu führen, dass der seinen Schutz streicht. Gehört das unerlaubte Entfernen von einem Unfallort dazu? Ein Gericht liefert Anhaltspunkte. Berlin - Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt,