Gericht weist Eilantrag der Bahn gegen GDL-Streik ab
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat am Montag einen Eilantrag auf einstweilige Verfügung der Deutschen Bahn gegen den angekündigten Streik der Lokführergewerkschaft GDL abgewiesen. Die Bahn teilte mit, in Berufung zu gehen und in der zweiten Instanz vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen zu lassen.
"Diesem Streik fehlt die Legitimation und die Grundlage. Im Sinne unserer Kundinnen und Kunden tun wir deshalb alles, um ihn zu verhindern", erklärte Florian Weh, Hauptgeschäftsführer des DB-Arbeitgeberverbands AGV MOVE, nach der Verhandlung. Ein Anwalt der GDL zeigte sich hingegen zufrieden über die Entscheidung des Gerichts.
Die GDL hatte Sonntagabend zu einem mehrtägigen Streik ab Mittwoch aufgerufen. Die Beschäftigten sollen von 02.00 Uhr an bis Freitag um 18.00 Uhr ihre Arbeit niederlegen. Im Güterverkehr bei DB Cargo soll der Streik bereits Dienstag um 18.00 Uhr beginnen.