Deutsche Bahn: Gericht lehnt Eilantrag ab – GDL-Lokführer dürfen streiken (T-online)
Mit einer einstweiligen Verfügung wollte die Deutsche Bahn den Streik der GDL-Lokführer abwenden. Das Arbeitsgericht Frankfurt hat den Antrag abgelehnt. Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab