Tarifkonflikt: Bahn scheitert mit einstweiliger Verfügung gegen GDL-Streik
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Arbeitsgericht entscheidet gegen Deutsche Bahn: Der Lokführerstreik der GDL kann nicht gestoppt werden. Die Bahn scheitert mit ihrem juristischen Versuch, eine einstweilige Verfügung zu erwirken.
Die Deutsche Bahn ist mit dem Versuch gescheitert, den geplanten Lokführerstreik mit juristischen Mitteln zu stoppen.
Das Arbeitsgericht Frankfurt lehnte eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Gewerkschaft GDL ab. Gegen die Entscheidung ist eine Berufung beim Hessischen Landesarbeitsgericht möglich.