Arbeitsgericht: Lokführergewerkschaft darf bei Transdev streiken (Südostschweiz)
Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) darf aus Sicht des Arbeitsgerichts Frankfurt ab Mittwoch den Schienenverkehr in Deutschland bestreiken. Das Gericht hat eine einstweilige Verfügung des Eisenbahnunternehmens Transdev gegen den Streik