Steuererklärung: Ist Befreiung für Rentner möglich?
Jede Woche beantwortet t-online mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Kann ich mich als Rentner von der Abgabe der Steuererklärung befreien lassen?Um die Steuererklärung ranken sich viele Mythen. Einer davon: Wer einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, muss das immer wieder tun. Doch stimmt das?Das fragt sich ein t-online-Leser, der inzwischen in Rente ist. Sein Einkommen sei so niedrig, dass regelmäßig nach entsprechenden Steuerbescheiden keine Steuern mehr anfielen. Er will wissen: "Muss ich trotzdem immer wieder eine Einkommensteuererklärung abgeben oder kann man sich dann von der Abgabe befreien lassen?"Steuererklärung für Rentner: Wann keine Abgabepflicht bestehtAuch Rentner sind zwar grundsätzlich steuerpflichtig, doch das bedeutet nicht zwangsläufig, dass auch Steuern zu zahlen sind. Des Weiteren betrifft die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, nicht alle Rentner."Grundsätzlich besteht eine Abgabepflicht, wenn die Einkünfte insgesamt, die der Rentner im Jahr erzielt, den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler t-online. "Liegen die Einkünfte darunter, muss keine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Bei Ehegatten verdoppeln sich die Beträge."Rentner haben noch einen RentenfreibetragDer Grundfreibetrag beträgt für das Jahr 2023 genau 10.908 Euro. 2024 steigt er auf 11.604 Euro, soll aber voraussichtlich im Frühjahr noch einmal angehoben werden. Wichtig zu wissen: Die Rentenbezüge unterliegen nicht zu 100 Prozent der Steuerpflicht. Je nachdem, in welchem Jahr Sie in Rente gegangen sind, ist ein unterschiedlich hoher Teil Ihrer Rente steuerfrei.Wer etwa 2024 in Rente geht, muss 84 Prozent seiner Rente versteuern, 16 Prozent bleiben steuerfrei. Dieser sogenannte Rentenfreibetrag sinkt bis 2040 auf null. Dann wären die Renten komplett steuerpflichtig. Die Ampel-Regierung will den Zeitraum allerdings bis 2058 ausdehnen, um die Doppelbesteuerung von Renten zu vermeiden.Das war nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Mai 2021 nötig geworden. Betroffen wären Sie von einer Doppelbesteuerung grob gesagt, wenn Sie eine größere Summe Ihrer Rente versteuern müssen, als Sie während des Arbeitslebens an Beiträgen in die Rentenversicherung von der Steuer absetzen konnten. Denn dann würden Sie als Rentner auf einen Teil der bereits versteuerten Beiträge noch einmal Steuern zahlen. Mehr dazu, wann Sie als Rentner Steuern zahlen müssen, lesen Sie hier.