Übergangsfrist zu lang | Höchstgericht hebt Gesetz zu Vollspaltenböden auf
Verfassungsgerichtshof: Die Übergangsfrist im Tierschutzgesetz, innerhalb der Schweine noch in unstrukturierten Vollspaltenbuchten gehalten werden dürfen, ist mit 17 Jahren zu lang und sachlich nicht gerechtfertigt.