Behinderung soll im Feuerwehrdienst erlaubt sein
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Behinderte, Personen mit besonderen Bedürfnissen - im Feuerwehrgesetz heißt es „fehlende gesundheitliche Eignung“ - sind bis dato von der aktiven Mitgliedschaft bei den Florianijüngern ausgeschlossen. Das soll sich zumindest in Oberösterreich bald ändern.