Arztbesuche während der Arbeitszeit: So ist es gesetzlich geregelt (Chip)
Ein Besuch beim Arzt gilt zunächst als private Aktivität. Arbeitnehmer haben daher während der regulären Arbeitszeit keinen gesetzlichen Anspruch auf eine bezahlte Freistellung für Termine beim Mediziner. Hierzu gibt es aber auch Ausnahmen.