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Январь
2024

Fall Christina Block: Steakhaus-Erbin muss entführte Kinder zurückgeben

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Spektakuläre Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts: Die Steakhaus-Erbin erleidet eine herbe Niederlage. Die Kinder sind schon wieder beim Vater.Christina Block muss die in der Silvesternacht aus Dänemark entführten Kinder wieder an den Vater zurück geben. Das entschied am Freitag das Hanseatische Oberlandesgericht.Der zuständige Familiensenat kam nach einem Antrag des Vaters zusammen und erließ am Freitag eine einstweilige Verfügung, die die Mutter zur Herausgabe der Kinder verpflichtet.Fall Christina Block: Der Vater hat die Kinder schon wieder"Dieser Eilmaßnahme liegt die Einschätzung zugrunde, dass eine Rückkehr der Kinder zum Vater dem Wohl der Kinder aktuell am besten entspreche", schrieb das Gericht in einer Mitteilung. Das Gericht habe dabei berücksichtigt, dass die Kinder "ihren Lebensmittelpunkt seit fast zweieinhalb Jahre beim Vater haben und aus ihrem dortigen Umfeld nach dem vom Vater glaubhaft gemachten Sachverhalt unter äußerst belastenden Umständen gerissen wurden", hieß es weiter. Die Kinder seien am Freitag in Hamburg bereits wieder in die Obhut des Vaters übergeben worden.Die Entführung in der Silvesternacht hatte Schlagzeilen gemacht und die Republik in den vergangenen Tagen in Atem gehalten. Zwei Autos hatten im süddänischen Gråsten gehalten, wo der Ex-Mann von Christina Block gerade mit seinem Kindern am Hafen das Feuerwerk anschauen wollte. Acht dunkel gekleidete Männer waren an der Aktion beteiligt. Sie schlugen Blocks-Ex Stephan Hensel nieder, zwangen die dreizehnjährige Klara und den zehnjährigen Theodor in die Autos und rasten davon.Als die alarmierte Polizei die Grenze dicht machen wollte, waren die Entführer längst wieder in Deutschland. Hensels Anwalt sagte laut "Zeit Online: "Der Sohn drückte aus dem Auto heraus noch den Notfallknopf, damit die dänische Polizei ihn herausholt. Aber sie haben es nicht mehr geschafft, das Auto vor der Grenze zu stoppen."