Ärztliche Zwangsbehandlungen nicht nur in Krankenhäusern (FAZ)
Bislang dürfen ärztliche Zwangsmaßnahmen nur in Kliniken stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorgabe nun für teilweise verfassungswidrig erklärt. Nun muss der Bundestag tätig werden. Das Verbot ärztlicher Zwangsmaßnahmen außerhalb