EuGH: Arbeit von Notar bei Wohnungskauf von russischer Firma in Berlin ist erlaubt
Mit der Beurkundung eines Kaufvertrags über eine Immobilie in Deutschland, die zuvor einer russischen Firma gehörte, verstößt ein Notar nicht gegen die Sanktionen gegen Russland. Der Notar bietet damit nämlich keine Rechtsberatung, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Das Urteil gilt für Fälle, in denen die russische Firma nicht selbst auf der Sanktionsliste steht. (Az. C‑109/23)